Die staatliche Latinumsprüfung:
Um den Nachweis des Latinums im Rahmen Deines Studiums zu bekommen, musst Du eine staatliche Latinumsprüfung beim Schulamt in Deinem Bundesland ablegen.Diese Lateinprüfung besteht aus 2 Teilen:
– eine schriftliche Prüfung, in der Du einen lateinischen Text übersetzten musst
– eine kleine mündliche Prüfung im Anschluss an den schriftlichen Teil.
In jedem Bundesland gibt es ein staatliches Schulamt und mehrere Termine in verschiedenen Städten, in denen Du die Lateinprüfung ablegen kannst. Die Anforderungen der einzelnen Bundesländer sind teilweise sehr unterschiedlich.
Des weiteren kannst Du nur in dem Bundesland Deine Latinumsprüfung ablegen, indem Du entweder Dein Abitur gemacht hast oder in dem Du an einer Hochschule studierst bzw. Deinen Hauptwohnsitz hast (unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland).
Anforderungen an die Latinumsprüfung:
Es ist fast unmöglich, zu den Anforderungen generell etwas zu sagen. Man kann allerdings festhalten, daß beim Kleinen Latinum in Deutschland fast keine Caesar-Kenntnisse mehr verlangt werden. Der Grund: Hauptsächlich Änderungen im Bereich der Lehrpläne. Meistens werden Cicero-Reden bearbeitet, wobei ein gewisser Schwerpunkt bei den „Orationes in Verrem“ oder ähnlichen Reden liegt.
Beispiel Baden-Württemberg: Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, ausreichende Lektüre von Werken Ciceros (der Schwierigkeitsgrad entspricht den folgenden Werken: Philippicae orationes, Verrinen, oratio pro Sexto Roscio Amerino).